Stand: August 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der pacotmacro Immobilien GmbH (nachfolgend "Unternehmen") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch das Unternehmen zustande. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Verhalten geschehen. Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich.
Der Maklervertrag wird auf Grundlage der österreichischen Gewerbeordnung und der Immobilienmaklerverordnung geschlossen. Das Unternehmen verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Maklertätigkeit.
Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermittlung, einschließlich:
Die Maklerprovision beträgt für Wohnungsverkäufe 3% (drei Prozent) des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig.
Die Provision wird mit der Beurkundung des Kaufvertrags bzw. bei der ersten Ratenzahlung des Kaufpreises fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Auslagen für Inserate, Exposés, Besichtigungen und ähnliche Aufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie 200 Euro übersteigen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe aller für die Vermittlungstätigkeit relevanten Umstände und zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
Bei Abschluss eines Alleinvermittlungsauftrags darf der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit keine anderen Makler beauftragen oder selbst vermittlerische Tätigkeiten ausüben.
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Alleinvermittlungsaufträge haben eine Laufzeit von maximal 6 Monaten.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Das Unternehmen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Gesamthaftung ist auf die vereinbarte Maklerprovision beschränkt.
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Details regelt die separate Datenschutzerklärung.
Das Unternehmen gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen kann das Unternehmen zunächst nachbessern.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wien, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.